Künstlerhaus Schloß Balmoral - Bad Ems, Deutschland
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Das Balmoral Stipendium
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Bewerbungsunterlagen:
-> Das Balmoral Stipendium (PDF 282 KB)
-> Bewerbung zum Balmoral Stipendium für Bildende Kunst (PDF 283 KB)
-> Bestätigung für den Erhalt der Bewerbungsunterlagen (PDF 30 KB)


-> Statuten des Künstlerhauses
-> Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums
-> Leistungen
-> Jury und Auswahlverfahren


   [Top]   Statuten des Künstlerhauses

Das Künstlerhaus Schloß Balmoral ist eine nicht selbständige Einrichtung der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur, aus der es seine Finanzmittel erhält.

Das Künstlerhaus, eine internationale Einrichtung für Bildende Künste, verbindet künstlerische Produktion, theoretische Reflektion und Öffentlichkeit. Im Turnus von 10 Monaten vergibt es 7 Stipendien an qualifizierte Künstlerinnen und Künstler verschiedenster Altersgruppen.

Das Künstlerhaus Schloß Balmoral ist keine Ausbildungsstätte, sondern ein Ort der individuellen Arbeit und ein Ort der Begegnung.

Das Künstlerhaus hat die Aufgabe, Künstlerinnen und Künstler unabhängig ihrer Nationalität zu fördern und durch Veranstaltungen in die Öffentlichkeit zu wirken. Es vergibt Wohnstipendien, bietet Aufnahmemöglichkeiten für internationale Gäste und führt Veranstaltungen durch (unter anderem Vorträge, Seminare, Konzerte und Ausstellungen).

Folgende Kunstgattungen sind im Künstlerhaus Schloß Balmoral vertreten: Malerei, Bildhauerei, Zeichnung, Installationen, Graphik und Design, Fotografie sowie in begründeten Fällen Theorie.

  [Top] Voraussetzung für die Vergabe eines Stipendiums

Das Balmoral Stipendium richtet sich an Künstlerinnen und Künstler verschiedenster Altersstufen. Bedingung ist ein/e entsprechende/s Ausbildung/Studium sowie im Anschluss daran eine wenigstens dreijährige, nachweisliche Tätigkeit in einem künstlerischen Beruf. Es stehen acht Appartements und acht Ateliers zur Verfügung. Die Stipendien können für maximal 10 Monate vergeben werden. Verlängerungen sind in begründeten Einzelfällen möglich. Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird von der zuständigen Jury getroffen.

Im Sinne des Künstlerischen Dialogs und der interdisziplinären Zusammenarbeit auch mit vergleichbaren Instituten im In- und Ausland sowie den kulturfördernden Einrichtungen in Rheinland-Pfalz werden Sprachkenntnisse in einer der drei Sprachen Deutsch, Englisch oder Französisch vorausgesetzt.

Eine Zuerkennung des Stipendiums einer Landeseinrichtung wie Edenkoben, Rolandseck, Asterstein usw. schließt ein weiteres Stipendium in den folgenden fünf Jahren auf Balmoral aus. Bewerberinnen und Bewerber, die bei einem Auswahlverfahren nicht angenommen wurden, können sich maximal bei zwei weiteren Ausschreibungen nochmals bewerben.

    [Top] Das Balmoral Stipendium umfasst folgende Leistungen

Ein Appartement zwischen 16 und 20 qm und ein Atelier zwischen 17 und 27 qm.

Ein Stipendium in Höhe von 1240 Euro pro Monat.

Das Künstlerhaus kann die Kosten für Veranstaltungen der Stipendiaten, wie Ausstellungen, deren Dokumentationen sowie Vorträge u. ä. im Künstlerhaus übernehmen oder bezuschussen.

Den Stipendiaten stehen hauseigene Werkstätten kostenlos und unter der Anleitung des Hausmeisters zur Verfügung sowie ein Fotolabor, ein Videoschnittplatz, eine Bibliothek und PCs. Soweit möglich und notwendig, werden Werkstatt- und Arbeitsplätze außerhalb des Hauses vermittelt.

Die Wohn- und Arbeitsräume in Größe und Ausstattung sind in der Regel nur für eine Person ausgerichtet. In besonderen Fällen können seitens des Künstlerhauses Ausnahmen gewährt werden.

Das Balmoral Stipendium ist ein Wohn- und Arbeitsstipendium mit Anwesenheitspflicht. Eventuell erforderliche kurzfristige Abwesenheiten aus einer künstlerischen Notwendigkeit heraus sind möglich.

Die eingeladenen Künstlerinnen und Künstler müssen sich während des Stipendiums in Bad Ems mit Nebenwohnsitz melden (Meldepflicht).

    [Top] Jury und Auswahlverfahren

Die Jury besteht aus sechs Juroren. Den Vorsitz hat der amtierende künstlerische Leiter. Der Jury gehören an:

1 an einem Museum tätiger Kunsthistoriker

1 freier Künstler

1 Vertreter der Universität, Fachbereich Bildende Kunst 

1 Vertreter der Künstlerverbände in Rheinland-Pfalz

1 Kunstkritiker

Der zuständige Referent des Ministeriums für Kultur

Die Mitglieder werden durch den zuständigen Minister für Kultur für die Dauer eines Jahres berufen. Eine einmalige Wiedernominierung ist möglich.

Die Jury ist beschlussfähig, wenn mindestens vier ihrer Mitglieder sowie der amtierende Künstlerische Leiter anwesend sind; sie fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder.

Die Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben.

Der zuständige Minister für Kultur entscheidet über die Vergabe der Stipendien aufgrund des Vorschlages der Jury.

Die Juroren wählen nach qualitativen Kriterien anhand von Arbeitsproben der Einsenderinnen und Einsender. 

Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. Die Entscheidung wird daher gegenüber den Antragstellern nicht schriftlich begründet, jedoch schriftlich mitgeteilt.

Mit der Stipendienzusage erhält der Stipendiat einen Hausvertrag, der eine Hausordnung, technische Hinweise sowie die Hinweise auf einzureichende Unterlagen (Versicherungen u. Ä.) enthält. Das Stipendium ist nach Unterzeichnung des Hausvertrages durch den Stipendiaten rechtswirksam hält. Das Stipendium ist nach Unterzeichnung des Hausvertrages durch den Stipendiaten rechtswirksam verliehen.

Auch im Verlauf des Jahres 2004 ist durch den Bau einer Straße in unmittelbarer Nähe zum Künstlerhaus mit baubedingten Belästigungen zu rechnen.

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Künstlerhaus Schloß Balmoral
Villenpromenade 11
D-56130 Bad Ems
Telefon (02603) 9419-0
Telefax (02603) 9419-16
e-mail: info@balmoral.de
http://www.balmoral.de

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